Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich ist dafür da, sicherzustellen, dass auch Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen gleiche Chancen haben. In der Schule bedeutet das beispielsweise, dass die Jugendlichen mehr Zeit für Prüfungen bekommen oder spezielle Hilfsmittel nutzen können. Im späteren Berufsleben werden Arbeitsplätze und Arbeitszeiten an die Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst. Das Ziel ist, dass sich die Heranwachsenden trotz Herausforderungen bestmöglich entwickeln und erfolgreich sein können. Der Nachteilsausgleich gilt sowohl für die berufliche Grundbildung als auch für die Mittelschule.
Stützkurse während der Lehre
Während der Lehre können Stützkurse eine wichtige Unterstützung bieten. Sie ermöglichen den Lernenden zusätzliches Lernmaterial zu vertiefen oder individuelle Schwierigkeiten zu überwinden. Diese Kurse können je nach Bedarf und Verfügbarkeit angeboten werden und sind darauf ausgerichtet, die Ausbildung der Lernenden zu unterstützen und ihren Lernerfolg zu fördern.
Anlaufstelle für Berufsbildung
Die Anlaufstelle für Berufsbildung unterstützt Ausbildungsbetriebe und Lernende, wenn sie auf persönliche Schwierigkeiten stossen, die den reibungslosen Verlauf der Ausbildung beeinträchtigen. Diese Schwierigkeiten können vielfältiger Natur sein, von persönlichen Problemen über Lernschwierigkeiten bis hin zu Sucht- oder psychischen Problemen. Sie können sich sowohl auf die Berufsschule, die überbetrieblichen Kurse als auch auf den Ausbildungsbetrieb selbst auswirken. Die Anlaufstelle bietet ebenfalls das Monitoring Berufsbildung an. Dies bietet sowohl angehenden Lernenden und ihren gesetzlichen Vertretern als auch den Institutionen, die mit den Lernenden zusammenarbeiten, die Möglichkeit, präventive Meldungen vorzunehmen, um den Ausbildungsstart zu optimieren.